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Brandschutzbeauftragter DGUV 205-003

Unsere Brandschutzbeauftragten unterstützt Sie in allen Belangen des Brandschutzes für Ihre Arbeitsstätte und Ihren Beschäftigten.

Als externer Brandschutzbeauftragter haben wir für Sie die Aufgabe, als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen in der Arbeitsstätte zu beraten und Sie zu unterstützen.

Zu unseren beratenden und koordinierenden Tätigkeiten gehören:

  • Erstellen und Fortschreiben von Brandschutzordnungen (Teile A, B und C)
  • Mitwirken bei Einstufung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen und von Brand- und Explosionsgefahren
  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeiten und beim Einsatz brennbarer und feuergefährlicher Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen zum Thema Brandschutz
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Thema Brandschutz
  • Mitwirken bei behördlichen Anordnungen und des Feuerversicherers zum Thema Brandschutz
  • Mitwirken zur Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen im Bezug auf notwendigen Löschmittel und Brandgefahren
  • Mitwirken zur Einhaltung von vorhandenen des Brandschutzkonzepten
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten, Alarmpläne, technischen Gruppenplänen usw. aktuell sind und ggf. Aktualisierungen veranlassen und dabei mitwirken
  • Planenung, Organisierung und Durchführung von Evakuierungsübungen inklusiver Nachbereitung und Übungsprotokoll sowie die Erarbeitung von Lösungsansätzen
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen
  • Laufende interne Brandschutzbegehungen
  • Brandschutzmängel und -Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Beseitigung überwachen
  • Individuelle Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (auch Brandschutzunterweisungen) mit Praxis und Schulungs-, Löschfahrzeug. Des Weiteren auch Praxisschulungen mit Wandhydranten auf dem Löschfahrzeug.
  • Individuelle Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern mit Praxis und Schulungs-, Löschfahrzeug. Ebenfalls Praxisschulungen mit Wandhydranten auf dem Löschfahrzeug.
  • Aus- und Fortbildung von Evakuierungshelfern
  • Prüfen beim Lagern und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege und deren Nutzbarkeit
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Instandhaltung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden (Erlaubnisschein für Heißarbeiten)
  • Festlegung von Ersatzmaßnahmen beim Ausfall von Brandschutztechnischen Einrichtungen und Fluchtwegen
  • Unterstützung bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen zum Thema Brandschutz
  • Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz

Mehr als 25 Jahre Erfahrung

im Brandschutzbereich durch gut ausgebildete Fachkräfte und Brandschutzexperten. Stetige Weiterbildungen und Zertifiziiérungen, um Ihnen die bestmöglichste Qualität zu liefern.

Ein persönlicher Ansprechpartner

für all Ihre Brandschutzthemen. Keine Hotline und lästige Warteschleifen. Vorgänge und Prozesse werden für Sie dadurch schlanker, beschleunigt und zufriedenstellender.

Brandschutz aus einer Hand

Vertrieb von qualitativen Brandschutz-Komponenten und Zubehörteilen. Sachkundige Dienstleistungen in der Beratung, Sanierung, Schulung, Wartung, Prüfung und mehr.
Fluchtpläne und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
Fluchtpläne und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

Das Zertifikat und die Ausbildung eines Brandschutzbeauftragten

Gut zu wissen!

Warum ist es so wichtig, sich ruhig das Zertifikat zum Brandschutzbeauftragten zeigen zu lassen?

Die wichtigsten Infos zusammengefasst:

Da das Thema Brandschutz keine Momentaufnahme ist und sich ständig mit neuen Gegebenheiten weiterentwickelt und beschäftigt, ist es für den Brandschutzbeauftragten ein Muss, sich auf den neuesten Stand zu bringen und fortzubilden. Damit die Zulassung des Brandschutzexperten nicht erlischt, muss er sich innerhalb von 3 Jahren mit mindestens 16 Stunden einer Fortbildung unterziehen. Tut er dies nicht, verliert er die Zulassung als Brandschutzbeauftragter und ist gezwungen die Ausbildung erneut abzuschließen.

Brandschutzexperte und Brandschutzbeauftragter Michael Stockwell

Brandschutzbeauftragter und Brandschutzexperte
Michael Stockwell

Sie haben noch Fragen und möchten direkt mit Ihrem persönlichen Brandschutzexperten sprechen?

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