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Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer / zur Brandschutzhelferin

Ergibt sich die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern aus den Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §10 Absatz 2 „Erste Hilfe und sonstige Maßnahmen“ sowie aus der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) §22 Abs.2 „Notfallmaßnahmen“.

Seit November 2012 ist mit Inkrafttreten der ASR2.2 (Arbeitsstättenrichtlinie – technische Regeln für Arbeitsstätten) jeder Arbeitgeber verpflichtet mindestens 5% der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen oder auszubilden. Dazu ist zu berücksichtigen, dass Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb immer diese 5% vorzuweisen sind. Deshalb empfehlen wir, 10% ausbilden zu lassen.

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten – durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden – vertraut zu machen.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Nach dem ArbSchG §10 Absatz 2 ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer im Unternehmen zu benennen und bereitzustellen.

Brandschutzhelfer Ausbildung

Jeder Beschäftigte im Unternehmen kann eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder zur Brandschutzhelferin machen. In der Regel übenimmt der Arbeitgeber die Kosten hierfür.

Ausbildungstermine

Sie wollen sich zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen? Freie Termine zur Brandschutzhelfer Ausbildung können gerne über unser Kontaktformular angefragt werden.

Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.

Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur Brandschutzhelfer Ausbildung.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer / zur Brandschutzhelferin
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer / zur Brandschutzhelferin

Sie haben noch Fragen und möchten direkt mit Ihrem persönlichen Brandschutzexperten sprechen?

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