Dieser sollte überall, wo sich Mitarbeiter, Besucher, Firmen im allgemeinen Aufhalten, ausgehangen sein. Die Brandschutzordnung Teil A richtet sich an alle Personen: „Verhalten im Brandfall“.
Ein Verkauf erfolgt nur an Unternehmer, Gewerbebetreibende, Freiberuflicher, öffentliche Institutionen und nicht als Verbraucher i. S. v. § 13 BGB.
Die Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096 - BSO Teil A der Anhang
Keine offene Flamme und Zündquelle, kein Feuer und das Rauchen ist verboten.
- Die Ruhe bewahren, den Brand melden und den Notruf 112 wählen.
- Sich in Sicherheit bringen und dabei gefährdete Personen warnen, hilflose Menschen mitnehmen, die Türen schließen, gekennzeichneten Fluchtwegen folgen, Sammelstellen aufsuchen und auf Anweisungen achten.
- Löschversuche unternehmen und dabei die Feuerlöscher benutzen.
Worum es geht, worauf geachtet werden soll und wie Sie sich zu verhalten haben, ist gut leserlich und verständlich auf der nachfolgenden Abbildung dargestellt und formuliert.
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Brandschutz aus einer Hand
Die BSO Teil B nach DIN 14096: 2023-12
Die Brandschutzordnung Teil B richtet sich an Mitarbeiter in dem entsprechenden Gebäude oder Betrieb. Diese enthält Angaben zur Verhinderung von Brand- oder Rauchausbreitung. Ebenfalls von Flucht- und Rettungswegen.
a) Einleitung
b) Brandschutzordnung
c) Brandverhütung
d) Brand- und Rauchausbreitung
e) Flucht- und Rettungswege
f) Melde- und Löscheinrichtungen
g) Verhalten im Brandfall
h) Brand melden
i) Alarmsignale und Anweisungen beachten
j) In Sicherheit bringen
k) Löschversuche unternehmen
l) Besondere Verhaltensregeln
Die BSO Teil C nach DIN 14096: 2023-12
Die Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Mitarbeiter mit einer Sonderfunktion, wie zum Beispiel: Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte und so weiter und so fort.
a) Einleitung
b) Brandverhütung
c) Meldung und Alarmierungsablauf
d) Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
e) Löschmaßnahmen
f) Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
g) Nachsorge
h) Anhang
Damit auch Sie immer auf dem aktuellsten Stand sind und Ihre Kosten im Überblick behalten, bieten wir Ihnen gerne die laufende Betreuung durch eine Objektbegehung und Aktualisierung der Pläne und Brandschutzordnung an. Die Objektbegehung und Aktualisierung erfolgt alle 2 Jahre.
Sie haben noch Fragen und möchten direkt mit Ihrem persönlichen Brandschutzexperten sprechen?
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