Im Brandfall ist das oberste Ziel, ein Übergreifen des Feuers auf weitere Bereiche von Gebäuden, so lange wie möglich zu verhindern. Werden Durchgänge bei Brandabschnitten benötigt, so sollte der Brandabschnitt in seiner Funktion nicht beeinträchtigt sein. Hierfür bieten Brandschutztüren oder auch Brandschutztore mit unterschiedlichen Feuerwiderstandsklassen, die Möglichkeit, von einem in den anderen Brandabschnitt, zu gelangen.
Was sind Brandschutztüren?
Brandschutztüren besitzen einen längeren Feuerwiderstand gegenüber normalen Gebäudetüren. Der genormte Feuerwiderstand der einzelnen Brandschutztüren ist in verschiedene Klassen aufgeteilt. Unterteilt werden diese in die Kenngrößen T30 / T60 / T90 / T 120 / und T180. Die angegebene Zahl gibt den Mindest-Funktionserhalt an.
Ein Beispiel: So bedeutet T30 ein Funktionserhalt von mindestens 30 Minuten.
Ein wichtiger Unterschied gegenüber normalen Türen besteht darin, dass Brandschutztüren selbstschließend sein müssen. Ein Verkeilen, Festbinden oder ähnliches ist verboten.
Sollte eine Brandschutztür dennoch offengehalten werden, so kann dies über eine Feststellanlage realisiert werden.