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Brandschutztüren (BST) nach DIN 14462

Im Brandfall ist das oberste Ziel, ein Übergreifen des Feuers auf weitere Bereiche von Gebäuden, so lange wie möglich zu verhindern. Werden Durchgänge bei Brandabschnitten benötigt, so sollte der Brandabschnitt in seiner Funktion nicht beeinträchtigt sein. Hierfür bieten Brandschutztüren oder auch Brandschutztore mit unterschiedlichen Feuerwiderstandsklassen, die Möglichkeit, von einem in den anderen Brandabschnitt, zu gelangen.

Was sind Brandschutztüren?

Brandschutztüren besitzen einen längeren Feuerwiderstand gegenüber normalen Gebäudetüren. Der genormte Feuerwiderstand der einzelnen Brandschutztüren ist in verschiedene Klassen aufgeteilt. Unterteilt werden diese in die Kenngrößen T30 / T60 / T90 / T 120 / und T180. Die angegebene Zahl gibt den Mindest-Funktionserhalt an.

Ein Beispiel: So bedeutet T30 ein Funktionserhalt von mindestens 30 Minuten.

Ein wichtiger Unterschied gegenüber normalen Türen besteht darin, dass Brandschutztüren selbstschließend sein müssen. Ein Verkeilen, Festbinden oder ähnliches ist verboten.

Sollte eine Brandschutztür dennoch offengehalten werden, so kann dies über eine Feststellanlage realisiert werden.

Brandschutztüren (BST) mit und ohne FSA
Brandschutztüren (BST) mit und ohne FSA

Rauchschutz

In Bereichen der Fluchtwege werden in Brandabschnitten zusätzlich noch Rauchschutzmaßnahmen an den Türen eingesetzt, damit nicht nur das Feuer, sondern auch Brandrauch im jeweiligen Bereich bleibt. Werden in Fluchtwegen ohne Brandabschnitt Türen eingesetzt, so reichen meist Türen mit Rauchschutz ohne Feuerwiderstandsklassen.

Wartungspflicht

In regelmäßigen Zeitabständen nach Angaben der Hersteller, mindestens jedoch jährlich, müssen Brand- oder Rauchschutztüren in ihrer Gesamtheit und Funktion auf Betriebsbereitschaft und der Funktionsfähigkeit von einer Fachkraft (Sachkundigen) geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Darüber hinaus sollte ebenfalls eine monatliche Funktionsprüfung erfolgen. Diese Prüfungen sind zu dokumentieren.

Der § 145 StGB

Das Verkeilen einer Brandschutztür ist nach deutschem Strafrecht gemäß dem Strafgesetzbuch eine Straftat und kann zu rechtlichen Strafen in Form von Bußgeldern oder Freiheitsstrafen führen.

Wartungsintervalle

Es ist verpflichtend und somit geregelt, mindestens 1 Mal im Jahr, eine Wartung der Brandschutztüren durchzuführen. Je nach Herstellervorgaben, können diese variieren.

Wartungsarbeiten

In der DIN 14462 ist klar geregelt, wie die Prüfung und Wartung zu erfolgen hat. Sie kann nur von einer sachkundigen Fachkraft und somit einem Brandschutzexperten durchgeführt werden.

Feststellanlagen (FSA) nach DIN 14462

Ungehinderte Abläufe in Kombination mit dem Verhindern der Ausbreitung von Rauch und Feuer in Fluchtwegen und/oder Brandabschnitten ist ein wichtiger Bestandteil in den Gebäuden geworden. Dies kann durch den Einbau von Feststellanlagen (FSA) an Türen oder Toren erreicht werden.

Wenn Brandschutz- und/oder Rauchschutztüren aus betrieblichen Gründen offengehalten werden sollen, müssen zwingend bauaufsichtlich zugelassene Feststellvorrichtungen verwendet werden, die über ein Rauchmeldesystem verfügen. Damit wird im Brandfall ein automatisches Schließen gewährleistet.

Feststellanlagen können auch an Bestandstüren nachgerüstet werden.

Was sind FSA?

Feststellanlagen sind Anlagen, die ständig offengehalten werden und im Brandfall durch das Detektieren von Rauchgasen den Brand- und/oder Rauchabschnitt selbstständig schließen.

Feststellanlagen (FSA) nach DIN 14462
Feststellanlagen (FSA) nach DIN 14462

FSA – Varianten

Feststellanlagen gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen

Haftmagnetanlagen

Diese Anlagen benötigen keine eigene Türschließung durch Ober- oder Bodentürschließer bzw. eigene Federspannung der Türen. Auch an selbstschließenden Torabschlüssen kommen solche Anlagen zum Einsatz.

Die Bestandteile einer Haftmagnetanlage sind Türhaftmagnete mit Gegenplatten, Netzgeräte und Rauchschaltzentrale, Handtaster und Rauchschalter. Bei zweiflügeligen Türen kommt noch eine Schließfolgeregelung dazu.

Integrierte Türschließanlagen

Solche Ausführungen sind besonders platzsparend und unauffällig. Dieses System wird vollständig mit einem Obertürschließer eingebaut und ist in Kombination mit einer Gleitschiene eine optisch sehr ansprechende Ausführung. Bei zweiflügeligen Türen ist auch die Schließfolgeregelung mit im System integriert.
Die Bestandteile einer integrierten Türschließanlage sind ein Obertürschließer mit integriertem Netzgerät und Rauchschaltzentrale sowie Rauchschalter. Je nach örtlichen Voraussetzungen kommen noch zusätzliche Rauchschalter dazu und eine integrierte Schließfolgeregelung bei zweiflügeligen Türen.

Freilauftürschließanlagen

Eine Feststellanlage mit Freilauftürschließer eignet sich besonders gut für Senioreneinrichtungen, Schulen und Krankenhäuser. Diese Anlage besitzt einen integrierten Rauchschalter. Ein Begehen der Tür ist mit sehr geringem Kraftaufwand in Öffnungs- und Schließrichtung möglich. Durch eine elektrohydraulische Feststellung erfolgt das sichere und selbstständige Schließen der Tür im Brandfall. Im Normalbetrieb bleibt die Tür an jeder beliebigen Stelle stehen und kann ohne größeren Kraftaufwand sowohl geöffnet als auch geschlossen werden. Es bildet sich der Eindruck einer „normalen“ Tür.

Die Bestandteile einer Freilauftürschließanlage sind ein Obertürschließer mit Netzgerät und integriertem Rauchschalter sowie Handauslösetaster. Je nach örtlichen Voraussetzungen kommen noch zusätzliche Rauchschalter dazu.

Wartungspflicht

In regelmäßigen Zeitabständen nach Angaben der Hersteller, mindestens jedoch jährlich, müssen FSA – Anlagen in ihrer Gesamtheit und Funktion auf Betriebsbereitschaft und der Funktionsfähigkeit von einer Fachkraft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Die Prüfungen sind zu dokumentieren.

Sie haben noch Fragen und möchten direkt mit Ihrem persönlichen Brandschutzexperten sprechen?

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