FSA – Varianten
Feststellanlagen gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen
Haftmagnetanlagen
Diese Anlagen benötigen keine eigene Türschließung durch Ober- oder Bodentürschließer bzw. eigene Federspannung der Türen. Auch an selbstschließenden Torabschlüssen kommen solche Anlagen zum Einsatz.
Die Bestandteile einer Haftmagnetanlage sind Türhaftmagnete mit Gegenplatten, Netzgeräte und Rauchschaltzentrale, Handtaster und Rauchschalter. Bei zweiflügeligen Türen kommt noch eine Schließfolgeregelung dazu.
Integrierte Türschließanlagen
Solche Ausführungen sind besonders platzsparend und unauffällig. Dieses System wird vollständig mit einem Obertürschließer eingebaut und ist in Kombination mit einer Gleitschiene eine optisch sehr ansprechende Ausführung. Bei zweiflügeligen Türen ist auch die Schließfolgeregelung mit im System integriert.
Die Bestandteile einer integrierten Türschließanlage sind ein Obertürschließer mit integriertem Netzgerät und Rauchschaltzentrale sowie Rauchschalter. Je nach örtlichen Voraussetzungen kommen noch zusätzliche Rauchschalter dazu und eine integrierte Schließfolgeregelung bei zweiflügeligen Türen.
Freilauftürschließanlagen
Eine Feststellanlage mit Freilauftürschließer eignet sich besonders gut für Senioreneinrichtungen, Schulen und Krankenhäuser. Diese Anlage besitzt einen integrierten Rauchschalter. Ein Begehen der Tür ist mit sehr geringem Kraftaufwand in Öffnungs- und Schließrichtung möglich. Durch eine elektrohydraulische Feststellung erfolgt das sichere und selbstständige Schließen der Tür im Brandfall. Im Normalbetrieb bleibt die Tür an jeder beliebigen Stelle stehen und kann ohne größeren Kraftaufwand sowohl geöffnet als auch geschlossen werden. Es bildet sich der Eindruck einer „normalen“ Tür.
Die Bestandteile einer Freilauftürschließanlage sind ein Obertürschließer mit Netzgerät und integriertem Rauchschalter sowie Handauslösetaster. Je nach örtlichen Voraussetzungen kommen noch zusätzliche Rauchschalter dazu.
Wartungspflicht
In regelmäßigen Zeitabständen nach Angaben der Hersteller, mindestens jedoch jährlich, müssen FSA – Anlagen in ihrer Gesamtheit und Funktion auf Betriebsbereitschaft und der Funktionsfähigkeit von einer Fachkraft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Die Prüfungen sind zu dokumentieren.