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Feuerlöscher

Bei einem Entstehungsbrand ist es wichtig, eine weitere Ausbreitung möglichst schnell zu verhindern. Hierfür eignen sich Feuerlöschgeräte besonders gut, die es je nach Brandmedium in diversen Ausführungen für unterschiedliche Brandklassen gibt.

Gesetzliche Grundlagen

Im vorbeugenden Brandschutz ist das Vorhalten geeigneter Feuerlöschgeräte in Arbeitsstätten für z.B. Industrie, Gewerbe, Kliniken, Arztpraxen, Freiberufler und in öffentlichen Einrichtungen gesetzlich verankert. Die ASR 2.2 bildet hierfür den Regelungsrahmen.

Feuerlöscher sind in allen Arbeitsstätten vorgeschrieben.

Brandklassen

In den Brandklassen wird zwischen den Klassen A, B, C, D und F unterschieden.

Brände fester Stoffe

Holz, Kohle, Papier, Textilien, Stroh, usw.

Löschmittel

Wasser, wässrige Lösung, Schaum, ABC-Pulver

Brände flüssiger, oder flüssig werdender Stoffe

Benzin, Alkohol, Teer, Wachs, Lacke, Harz, usw.

Löschmittel

Schaum, ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlendioxid

Hinweis

Auch Stoffe, die durch Temperaturerhöhung flüssig werden.

Brände von Gasen

Ethin, Wasserstoff, Erdgas, Methan, Propan, Butan

Löschmittel

ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlendioxid

Hinweis

Brände von Gasen werden in der Regel erst dann gelöscht, wenn die Gaszufuhr unterbrochen werden kann, da sich sonst ein explosives Gas-Luftgemisch bilden kann.

Brände von Metallen

Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium

Löschmittel

Metallbrandpulver, trockener Sand, trockener Zement

Hinweis

Bei Bränden dieser Klasse niemals Wasser als Löschmittel verwenden.

Brände von Fetten und Speiseöl

Speiseöle, Speisefette

Löschmittel

Speziallöschmittel zur Verseifung

Hinweis

Bei Bränden dieser Klasse niemals Wasser als Löschmittel verwenden.

Die Brandklassen als Grafik im Überblick:

Feuerlöscher und die Einteilung der Brandklassen
Feuerlöscher und die Einteilung der Brandklassen

Ziel der Einteilung

Die Bestimmung der Klasse gibt Auskunft darüber, welches Löschmittel für welchen Brand passend ist. So sind beispielsweise Brände von Metallen, mit anderen Mitteln zu löschen, als Brände von festen Stoffen.

Wartungsintervalle

Es ist verpflichtend und somit geregelt, mindestens alle 2 Jahre, eine Wartung der Feuerlöscher durchzuführen. Die Grundlage für eine Feuerlöscherwartung bildet die DIN 14406 Teil 2.

Feuerlöscherwartung

In der DIN 14462 Teil 2 ist klar geregelt, wie die Prüfung und Wartung zu erfolgen hat. Sie kann nur von einer sachkundigen Fachkraft und somit einem Brandschutzexperten durchgeführt werden.

Varianten

Feuerlöscher gibt es in den unterschiedlichsten Größen und Ausführungen sowie mit verschiedenen Löschmitteln und Löschmitteleinheiten (LE).

  • Tragbare Feuerlöscher: Diese gibt es in den Größen von 1 – 12 Kilogramm sowie 2 – 10 Liter. Welche Größen und welche Mengen benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.
  • Fahrbare Feuerlöscher: In größeren Objekten, vor allem in der Industrie, werden aus Gründen der erhöhten Brandlast, oft fahrbare Feuerlöscher vorgehalten. Auch kann aus Gründen der Trinkwasserreinhaltung ein Wandhydrant durch einen fahrbaren Feuerlöscher ersetzt werden. Hierfür gibt es Größen von 5 – 100 Kilogramm sowie 5 – 150 Liter.

Löschmittel

Feuerlöscher sind mit unterschiedlichen Löschmitteln wie Pulver, Schaum, Kohlendioxid, Wasser, Wassernebel, F500 und Fettbrand erhältlich:

  • Pulverfeuerlöscher sind für die Brandklassen A, B, C und D geeignet, wobei die Brandklasse D nur durch einen Metallbrand Feuerlöscher abgedeckt wird.
  • Schaumfeuerlöscher eignen sich für die Brandklassen A und B.
  • Kohlendioxidfeuerlöscher sind ausschließlich für den Einsatz in der Brandklasse B.
  • Wasserfeuerlöscher sind ausschließlich für den Einsatz in der Brandklasse A.
  • Fettbrandfeuerlöscher mit flüssigem Löschmittel sind für die Brandklassen A, (B) und F geeignet.
  • Wassernebelfeuerlöscher sind für die Brandklassen A, B und F geeignet.
  • F500 Feuerlöscher sind für die Brandklassen A und B geeignet.
  • F500 Feuerlöscher mit Wassernebeltechnik sind für die Brandklassen A, B und F geeignet.

Löschmitteleinheit (LE)

Jeder Feuerlöscher hat durch Zulassung eine bestimmte Löschleistung. Hierfür wurde eine Hilfsgröße, die Löschmitteleinheit, eingeführt. Diese ermöglicht, unterschiedliche Feuerlöscher Bauarten zu vergleichen und das Gesamtlöschvermögen unterschiedlicher Feuerlöscher zu ermitteln. Ein Feuerlöscher zur Grundausstattung wird mit mindestens 6 LE anerkannt.

Wartungspflicht

In regelmäßigen Zeitabständen müssen Feuerlöscher, mindestens jedoch alle 2 Jahre, von einer Fachkraft geprüft, gewartet und gegebenenfalls Instand gesetzt werden. Die Grundlage für die Feuerlöscherwartung ist die DIN 14406 Teil 2.

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