In Gebäuden mit einer größeren Linienanzahl von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) muss für die Einsatzkräfte eindeutig erkennbar sein, welche Bedienstelle zur Öffnung welcher RWA-Gruppe genutzt wird.
Ein Verkauf erfolgt nur an Unternehmer, Gewerbebetreibende, Freiberuflicher, öffentliche Institutionen und nicht als Verbraucher i. S. v. § 13 BGB.
Der NRA bzw. RWA Gruppenplan
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Die Besonderheit des Planes
Dies muss mit einem gesonderten Plan umgesetzt werden.
Sie haben noch Fragen und möchten direkt mit Ihrem persönlichen Brandschutzexperten sprechen?
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